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Immobiliendetails

Attraktives Baugrundstück mit vermietetem Bistro

ImmoNr2021335
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypGewerbe
PLZ39615
OrtSeehausen (Altmark)
Breitengrad52.87897
Längengrad11.74471
LandDeutschland
Grundstücksgröße3.017 m²
Kaufpreis200.000 €
Außen-Provision3,57% (ink 19% MwSt) auf den beurkundeten Kaufpreis
Währung
mtl. Mieteinnahmen (Ist)1.700 €
ImmoNr2021335 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypGewerbe PLZ39615
OrtSeehausen (Altmark) Breitengrad52.87897
Längengrad11.74471 LandDeutschland
Grundstücksgröße3.017 m² Kaufpreis200.000 €
Außen-Provision3,57% (ink 19% MwSt) auf den beurkundeten Kaufpreis Währung
mtl. Mieteinnahmen (Ist)1.700 €
Objektbeschreibung: Attraktives Grundstück mit vermietetem Bistro (194 m²).

Das Grundstück befindet sich an der Grenze des Wohngebietes.

Hier kann man Wohnungen oder Häuser bauen, die Erschließung ist bereits erfolgt.

In der direkten Umgebung findet man Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten und viel Natur zum spazieren und entspannen.

Ebenfalls gibt es viele große Arbeitgeber im nahen Umfeld.

 
Energieausweis
Art: liegt zur Besichtigung vor

Lage: Die Hansestadt Seehausen (Altmark)[2] ist eine Stadt im Landkreis Stendal in der Region Altmark in Sachsen-Anhalt. Die Stadt ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde.
Funde lassen vermuten, dass das Gebiet um Seehausen seit der Jungsteinzeit besiedelt ist. Die Ernennung zur Stadt erfolgte 1151 unter Albrecht dem Bären, der neben der schon ansässigen slawischen Bevölkerung holländische Siedler zur weiteren Eindeichung des Gebiets ansiedelte.[8] Der Name der Stadt leitet sich nicht durch einen See in Stadtnähe ab. Wahrscheinlicher ist, dass der Name auf den Grafen von Sidag zurückgeht, dem das Gebiet als Lehen gegeben war. Bischof Wigbert erwähnt 1009 eine Siedlung mit dem Namen Sidageshusen am heutigen Ort von Seehausen. Seehausen war von 1358 bis 1488 Mitglied der Hanse.
Ausstattung: - Vermietetes Bistro
- Gute, feste Boden gemacht
- Erschlossen
Sonstiges: Provisionsregelung

a) Die vom Käufer zu zahlende Provision beträgt einschließlich MwSt. 4,64 % bezogen auf den Kaufpreis (inkl. aller evtl. vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, Inventar, Zubehör sowie evtl. dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen). Sie ist am Tage des Kaufvertragsabschlusses zwischen Auftraggeber und dessen Käufer fällig.

b) Die vorgenannte Provision ist auch bei Zustandekommen eines wirtschaftlich gleichwertigen oder gleichartigen Geschäfts über das hier vertragsgegenständliche Objekt des Auftraggebers zu zahlen.

c) Der Makler ist weiter berechtigt, auch für den Käufer des Vertragsobjekts entgeltliche Leistungen (insbesondere als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler) zu erbringen.

Hinweise

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber, Bauträger und Behörden zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Nicht das richtige für Sie?

Einige unserer Objekte sind nicht öffentlich in der Vermarktung und werden unseren Kunden nur direkt angeboten. Profitieren auch Sie von diesem Vorteil und lassen Sie uns wissen was Sie genau suchen. Falls wir etwas passendes für Sie im Angebot haben, lassen wir Ihnen die nötigen Informationen gerne zukommen.

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